Zertifizierte Agentur: Gut-beraten

Eine Frau steht an einem Whiteboard und erklärt etwas.

Bereits 2014 hatten die Verbände der Versicherungswirtschaft die Initiative gut beraten - regelmäßige Weiterbildung der vertrieblich Tätigen lanciert. Danach sollten sich alle Versicherungsvermittler:innen regelmäßig in einem Umfang von mindestens 30 Stunden pro Kalenderjahr weiterbilden. Die Einhaltung der Weiterbildungspflicht wird durch die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie - für gebundene Versicherungsvermittler:innen - durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft. Die IHK überprüft im Rahmen von Stichprobenkontrollen, ob die Gewerbetreibenden der gesetzlichen Verpflichtung zur Weiterbildung nachkommen (vgl. §7 Absatz 3 VersVermV). Seit 2018 wird die Weiterbildung der vertrieblich Tätigen gesetzlich geregelt und von den Industrie- und Handelskammern sowie der BaFin überwacht. Diese gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen die immense Vorleistung der Versicherungswirtschaft durch die Initiative gut beraten. Heute nimmt die Initiative als Interessenvertretung eine Mittelrolle ein zwischen vertrieblich Tätigen, Versicherungsunternehmen und -betrieben sowie Gesetzgebern und Aufsichten.

Torsten Böhner
Torsten Böhner
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95444 Bayreuth

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