Bauherren-Haftpflichtversicherung

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Sie haften während der Bauzeit

Die Vorteile der ERGO Bauherren-Haftpflichtversicherung

  • Besonders günstiger Pauschaltarif für Ein- und Zweifamilienhäuser bis 750.000 € Bausumme
  • Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehrt ERGO für Sie ab
  • Deckt auch Schäden durch Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe beim Bauen ab

Während der Bauzeit sind Sie für Ihre Baustelle verantwortlich. Werden Dritte geschädigt, müssen Sie für diese Schäden aufkommen. Die ERGO Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Haftpflichtansprüchen.

Leistungen der ERGO Bauherren-Haftpflichtversicherung

Leistungen

Personen- und Sachschäden

Sie haben die Wahl zwischen 5, 10 oder 50 Mio. € Versicherungssumme. Und bezahlen nur die Absicherung, die Sie benötigen.

Bei Schadensersatzansprüchen Dritter

Berechtigte Schadensersatzansprüche übernimmt und bezahlt ERGO. Unberechtigte werden für Sie abgewehrt.

Versicherungsschutz auf Baustelle und Grundstück

Es besteht finanzieller Schutz bei Ansprüchen gegen Sie wegen Umwelt- und Gewässerschäden, Schäden durch Abrissarbeiten auf dem Baugrundstück, durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit oder durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen bis max. 6 km/h (z. B. Bagger).

Optional

Schutz bei Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe

Versichert sind auch Schäden, die beim Bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses entstehen, wenn Sie oder Ihre Helfer Arbeiten in Eigenleistung durchführen und dadurch Dritte schädigen.

Für wen ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung besonders wichtig?

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Für Bauherren und Bauherrinnen

Eine Baustelle steckt voller Gefahren: Ungesicherte Treppen, Kabel, Bauschutt ... Das Problem: Sie haften während der Bauzeit mit Ihrem Privatvermögen für Sach- und Personenschäden. Und zwar auch dann, wenn Sie Fachfirmen mit den Arbeiten beauftragen. Sorgen Sie daher vor: Bei ERGO können Sie dieses Risiko mit bis zu 50 Mio. € absichern.

Bauherrenhaftplichtversicherung für Selbermacher

Für Selbermacher und ihre Helfer während der Bauzeit

Eigenleistungen senken den Baupreis. Umso besser, wenn auch noch Familie und Freunde mithelfen. Schnell kommen dabei allerdings Dritte zu Schaden, z. B. Passanten oder geparkte Autos. Und für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle haften Sie. Bei der ERGO Bauherren-Haftpflicht können Schäden durch alle helfenden Hände abgesichert werden.

Bauherrenhaftpflichtversicherung für Grundstücksbesitzer

Für Grundstücksbesitzer

Schäden können schon entstehen, bevor überhaupt mit dem Bau begonnen wurde. Etwa durch Bauzäune oder Schilder auf Ihrem Gelände. Dafür haften Sie als Besitzer des Grundstücks. Zum Glück schützt die ERGO Bauherren-Haftpflicht Sie auch in diesem Fall vor Schadensersatzansprüchen und wehrt unberechtigte ab.

Schaden melden

Melden Sie Ihren Schaden einfach online. Ganz bequem in wenigen Schritten.

Haftpflicht für Privat und Gewerbe

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Wissenswertes im Überblick

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Dann lassen Sie sich helfen.

 

FAQ – das fragen ERGO Kunden

Bei der Bauherren-Haftpflichtversicherung zahlen Sie nur einen Einmalbeitrag für die Bauzeit. Die Kosten hängen u. a. von der Versicherungssumme ab. So könnte Ihr Beitrag aussehen:

 

Berechnungsbeispiel: Haftpflichtversicherung für ein Fertighaus bis 750.000 € Bausumme  
Einmalbeitrag ohne Versicherungssteuer 62,00 €
Einmalbeitrag inkl. Versicherungssteuer für die Bauzeit 73,78 €*

 

 

* Das liegt der Bauherren-Haftpflichtversicherung zugrunde: Versicherungssumme 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden, Bauzeit bis 5 Jahre, Einmalbeitrag inkl. Versicherungssteuer von zurzeit 19 %.

Dies ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

z. B. 73,78 € Einmalbeitrag für die Bauzeit
HINWEISWichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.